©2024 - Gemeinschaftspraxis für Ganzheitliche Zahnheilkunde und Integrative Zahnmedizin Dr. Bernadette und Dr. Bernd Burghartswieser
Es erfolgt deshalb in diesen Fällen auch keine Kostenübernahme
durch Krankenkassen oder Beihilfestellen !
Die Beratung über ganzheitliche Zahnmedizin, ganzheitliche Diagnose- und
Therapieverfahren sind schulmedizinisch in der Regel nicht anerkannt !
Die
Gebührenordnungen
zur
Erstattung
ärztlicher
und
zahnärztlicher
Leistungen
werden
von
den
Krankenkassen
sowie
“schulmedizinisch”
tätigen
Ärzten
und
Zahnärzten
verhandelt
und
vom Gesetzgeber geprüft und per Gesetz in Kraft gesetzt.
Ganzheitliche
Diagnosemethoden
und
ganzheitliche
Therapieansätze
finden
im
Wesentlichen
keine
Berücksichtigung
und
sind
deshalb
auch
in
der
Regel
nicht
in
den
Gebührenordnungen
als
erstattungsfähig vertreten.
Behandlungsmethoden,
die
in
den
Gebührenordnungen
nicht
vertreten
sind,
gelten,
bis
auf
wenige Ausnahmen, als nicht wissenschaftlich schulmedizinisch belegt.
Viele
ganzheitlichen
Diagnose
und
Therapieverfahren
sind
deshalb
im
“schulmedizinischen”
Sinn
nicht
wissenschaftlich
belegt.
Eine
Kostenübernahme
durch
die
Krankenkassen
und
Beihilfestellen erfolgt in der Regel nicht.
Problematiken
wie
z.B.
Materialunverträglichkeiten,
Schwermetall-
und
Amalgambelastungen,
Herdgeschehen,
immunologische
Beeinträchtigungen
durch
oder
nach
zahnärztlichen
Behandlungen scheinen “schulmedizinisch” nicht zu existieren.
Umfangreiche
Anamesen
und
Berücksichtigung
des
Gesamtgesundheitszustandes,
besonders
bei
chronisch
kranken
Patienten,
sind
offenbar
in
der
Schulzahnmedizin
nicht
notwendig
oder
nicht
finanzierbar !
Ganzheitliche
Medizin
und
ganzheitliche
Zahnheilkunde
erfordert
von
Ihnen
sowohl
eine
veränderte
weltanschauliche
Betrachtung
von
Krankheit
und
Gesundheit,
wie
auch
die
Bereitschaft zu finanzieller Eigeninitiative.
Gesundheit beginnt im Mund !