©2024 - Gemeinschaftspraxis für Ganzheitliche Zahnheilkunde und Integrative Zahnmedizin Dr. Bernadette und Dr. Bernd Burghartswieser
Es erfolgt deshalb in diesen Fällen auch keine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Beihilfestellen !
Die Beratung über ganzheitliche Zahnmedizin, ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren sind schulmedizinisch in der Regel nicht anerkannt !
Die Gebührenordnungen zur Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen werden von den Krankenkassen sowie “schulmedizinisch” tätigen Ärzten und Zahnärzten verhandelt und vom Gesetzgeber geprüft und per Gesetz in Kraft gesetzt. Ganzheitliche Diagnosemethoden und ganzheitliche Therapieansätze finden im Wesentlichen keine Berücksichtigung und sind deshalb auch in der Regel nicht in den Gebührenordnungen als erstattungsfähig vertreten. Behandlungsmethoden, die in den Gebührenordnungen nicht vertreten sind, gelten, bis auf wenige Ausnahmen, als nicht wissenschaftlich schulmedizinisch belegt. Viele ganzheitlichen Diagnose und Therapieverfahren sind deshalb im “schulmedizinischen” Sinn nicht wissenschaftlich belegt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen und Beihilfestellen erfolgt in der Regel nicht. Problematiken wie z.B. Materialunverträglichkeiten, Schwermetall- und Amalgambelastungen, Herdgeschehen, immunologische Beeinträchtigungen durch oder nach zahnärztlichen Behandlungen scheinen “schulmedizinisch” nicht zu existieren. Umfangreiche Anamesen und Berücksichtigung des Gesamtgesundheitszustandes, besonders bei chronisch kranken Patienten, sind offenbar in der Schulzahnmedizin nicht notwendig oder nicht finanzierbar ! Ganzheitliche Medizin und ganzheitliche Zahnheilkunde erfordert von Ihnen sowohl eine veränderte weltanschauliche Betrachtung von Krankheit und Gesundheit, wie auch die Bereitschaft zu finanzieller Eigeninitiative. Gesundheit beginnt im Mund !
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